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Iman Torabia - Stanislava Doganova - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.1 Rechtlich relevante Irrtümer

Nicht jeder Irrtum ist rechtlich relevant. Man unterscheidet zwischen

  • Erklärungsirrtum
  • Geschäftsirrtum
  • Motivirrtum

Ein Erklärungsirrtum liegt vor, wenn man sich über die Bedeutung der Erklärung im Irrtum befindet (RS0053164 = OGH 22.02.1995, 3 Ob 564/94).

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