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Iman Torabia - Alexander Kdolsky - Daniela Hrdlovic - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.6 Reallast

Charakteristika

Bei der Reallast handelt es sich um die Belastung eines Grundstückes mit der Haftung des jeweiligen Eigentümers für die dem Reallastberechtigten zu erbringenden Leistungen (§ 12 GBG, positives Tun). Meist sind dies wiederkehrende Leistungen wie Renten. Beständige jährliche Renten sind keine persönliche Servituten und können demnach ihrer Natur nach auf alle Nachfolger übertragen werden (§ 530 ABGB). Wird der Verpflichtung nicht nachgekommen, kann der Berechtigte zur Befriedigung seines Anspruchs auch Zwangsvollstreckung in die haftende Sache führen.

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