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Dokument-ID: 1098948
Schätzung
Die Schätzung einer Liegenschaft ist idR nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz vorzunehmen. Sind Grundstücke verschiedener Kulturgattung, Flächenwidmung oder Nutzung zu schätzen, so sind für die einzelnen Arten von Grundstücken besondere Sachverständige beizuziehen, wenn dies zur richtigen Ermittlung des Wertes unerlässlich erscheint.