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Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3.1 Schenkungsvertrag

Grundsätzlich bedürfen Schenkungen, die sofort erfüllt („übergeben“) werden, keiner bestimmten Form. Zur Ausnahme hinsichtlich mündlicher Schenkungsverträgen ohne wirkliche Übergabe siehe sogleich im Anschluss.

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