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Clemens Gärner - Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.12 Selbstberechnung

Zur Selbstberechnung • [Fußnote: Quelle: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/immobilien-grundstuecke/grunderwerbsteuer/selbstberechnung-abgabenerklaerung-verteilung.html. der Grunderwerbsteuer sind nur Rechtsanwälte und Notare (Parteienvertreter) innerhalb der Frist für die Vorlage der Abgabenerklärung befugt (vgl § 11 Abs 1 iVm § 10 Abs 1 erster Satz GrEStG).

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