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Dokument-ID: 829296
4.11 Steuersätze
Übersicht
Die Grunderwerbssteuer • [Fußnote: Quelle: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/immobilien-grundstuecke/grunderwerbsteuer/steuersatz.html.] beträgt im Allgemeinen 3,5 % der Bemessungsgrundlage (vgl § 7 Abs 1 Z 3 GrEStG). Dies gilt insbesondere bei entgeltlichen Erwerbsvorgängen sowie bei teilentgeltlichen Vorgängen hinsichtlich des entgeltlichen Teils, sofern diese Vorgänge nicht im Familienverband gem § 26a Abs 1 Z 1 GGG stattfinden. Dies gilt sowohl für Grundstücke des Grundvermögens als auch für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke.