© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1252049

Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.15 Steuerspartipps bei Immobilien am Jahresende

Zahlungen in die Sozialversicherung

Zahlungen von gewerblichen Grundstückshändlern/gewerblichen Vermietern an die Sozialversicherung der Selbständigen können bis 31.12. des laufenden Kalenderjahres geleistet werden, soweit diese in realistischer Höhe das laufende Kalenderjahr betreffen. Die Beträge mindern die Einkommensteuerbemessungsgrundlage und daher auch die Einkommensteuer des laufenden Kalenderjahres. Empfehlenswert ist die Anpassung der Beitragsgrundlage, damit die SVS das durch die Einzahlung entstandene Guthaben widmungsgemäß verwenden kann.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Immobilienübertragung in unserem Shop! Zum Shop