© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
5.1.16 Übernahme bücherlicher Lasten beim Liegenschaftskauf – Lastenfreistellung?
Grundbuchseinlagen bestehen aus drei Blättern, dem A-, dem B- und dem C-Blatt. Das C-Blatt wird auch Lastenblatt genannt. Aus diesem Blatt können alle mit dem Eigentum an den Liegenschaftsanteilen verbundenen Belastungen (etwa Hypotheken, Veräußerungs- oder Belastungsverbote, Vorkaufsrechte, Wiederkaufsrechte, Servituten etc) entnommen werden. Sie belasten den jeweiligen Eigentümer der betreffenden Liegenschaft bzw des betreffenden Liegenschaftsanteils. Im Falle einer Liegenschafts(anteils)übertragung gehen die bücherlichen Lasten – so nicht etwas anderes vereinbart wurde – auf den neuen Eigentümer über. Es besteht die Möglichkeit, eine Lastenfreistellung durchzuführen. In diesem Fall löscht der Liegenschaftsveräußerer die betreffende Belastung beim Verkauf.