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Iman Torabia | Glossar

Umsatzsteuer

Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze (§ 1 UStG):

– Die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Umsatz aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung bewirkt wird oder kraft gesetzlicher Vorschrift als bewirkt gilt;

– Der Eigenverbrauch im Inland;

– Die Einfuhr von Gegenständen (Einfuhrumsatzsteuer). Eine Einfuhr liegt vor, wenn ein Gegenstand aus dem Drittlandsgebiet in das Inland, ausgenommen die Gebiete Jungholz und Mittelberg, gelangt.

Die wichtigsten Steuersätze nach § 10 UStG sind:

– Der allgemeine Steuersatz („Normalsteuersatz“) von 20 %;

– Der ermäßigte Steuersatz von 10 % und ab 01.01.2016 13 %.

Der ermäßigte 10%ige Steuersatz gilt zB für die Vermietung zu Wohnzwecken oder die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (§ 10 Abs 2 UStG).

Der ermäßigte 13%ige Steuersatz (eingeführt durch die Steuerreform 2015/2016) gilt zB für die Aufzucht, das Mästen und Halten von (bestimmten) Tieren oder für bestimmte Umsätze aus dem Kulturbereich (§ 10 Abs 3 UStG).