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3.3 Unternehmerbegriff und unternehmerische Tätigkeit
Der Unternehmerbegriff ist im § 2 UStG definiert. § 2 leg cit definiert den Unternehmer als jemanden, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig und nachhaltig mit Einnahmenerzielungsabsicht ausübt.