© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 585028

Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.19 Versteigerungsbedingungen

Gem § 352a Abs 1 EO können von den gesetzlichen Bestimmungen bei der Zwangsversteigerung abweichende Versteigerungsbedingungen vorgelegt werden. Dies kann die betreibende Partei mit dem Exekutionsantrag und die verpflichtete Partei innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Exekutionsbewilligung tun. Hierüber ist eine Tagsatzung abzuhalten, zu der alle Miteigentümer zu laden sind. Diese Versteigerungsbedingungen hat das Gericht zu genehmigen, wenn alle übrigen Miteigentümer zustimmen und sie keine unerlaubten oder ungültigen Bestimmungen enthalten.

Abweichende Versteigerungsbedingungen, die nicht die Zustimmung aller Miteigentümer finden, sind daher nicht genehmigungsfähig (OGH 17.12.2013, 5 Ob 197/13a).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Immobilienübertragung in unserem Shop! Zum Shop