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6.3 Voraussetzungen für den Immobilienerwerb durch Grenzüberbauung – Fallbeispiel
Die Voraussetzung für den Immobilienerwerb durch Grenzüberbauung soll anhand der Erkenntnisse des OGH in seiner Entscheidung vom 28.02.2012 zu 8 Ob 11/12v dargestellt werden. Der zu besprechenden Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Zwecks Errichtung eines Einfamilienhauses wird ein Grundstück geschenkt. Dieses geplante Haus samt angebauter Garage wird von den Geschenknehmern in der Folge auch gebaut, allerdings nehmen sie dazu mit Wissen der Geschenkgeber auch Teile von deren Restgrundstück in Anspruch. Zwischen den beiden Grundstücken kommt es zu keiner Benützungsregelung. Eine Überschreitung der Grundstücksgrenze von dem Grundstück der Geschenknehmer in das Grundstück der Geschenkgeber im Zuge des Hausbaus wird nicht explizit vereinbart. Sowohl die Geschenkgeber als auch die beschenkten Bauführer wissen zur Zeit der Bauführung darüber Bescheid, dass teilweise am Nachbargrundstück gebaut wird. Mit dieser Überschreitung der Grenze sind die Geschenkgeber einverstanden und haben diese auch nicht untersagt. Im Zuge des Garagenbaus wird sogar explizit eine Grenzüberschreitung angesprochen und diese vom Geschenkgeber auch genehmigt.