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Iman Torabia - Alexander Kdolsky - Daniela Hrdlovic - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2.3 Vorkaufsrecht

Wer eine Sache mit der Bedingung verkauft, dass der Käufer, wenn er eine solche wiederverkaufen will, ihm die Einlösung anbieten soll, hat das Vorkaufsrecht (§ 1072 ABGB).

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