© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 627679
2.8.5 Wertveränderungen
Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertschwankungen von Grund und Boden vor dem 01.04.2012 bleiben bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG 1988 außer Ansatz, bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 hingegen nicht. Wertveränderungen von Grund und Boden nach dem 31.03.2012 sind auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG 1988 steuerlich relevant (EStR 2000, Rz 416).