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Zuschuss
Ein Zuschuss ist ein finanzielles Fördermittel aus dem Haushalt der öffentlichen Hand, welches ein Zuschussgeber einem Zuschussnehmer gewährt. Es kann sich dabei nach UStR 2000 (Rz 22 ff, Fassung vom 28.11.2019) abhängig vom Sachverhalt um ein direktes, steuerbares Leistungsentgelt, um Entgelt von dritter Seite für eine Leistung des Zuschussempfängers an einen vom Zuschussgeber verschiedenen Leistungsempfänger oder um einen nicht umsatzsteuerbaren (echten) Zuschuss handeln.
Echte Zuschüsse liegen vor, wenn Zahlungen nicht aufgrund eines Leistungsaustausches erfolgen, was beispielsweise dann der Fall ist, wenn die Zahlung einem Unternehmer gewährt wird, um ihn zu einem im öffentlichen Interesse gelegenen volkswirtschaftlich erwünschten Handeln anzuregen, bei dem keinem speziellen Leistungsempfänger ein verbrauchbarer Nutzen zukommt.
Zahlungen, die ein Unternehmer unter dem Titel Zuschuss, Subvention und dergleichen erhält, sind daraufhin zu untersuchen, ob ihnen eine Leistung an den Zuschussgeber zugrunde liegt oder ob sie (zusätzliche) Gegenleistung für eine Leistung des Zuschussempfängers an einen Dritten sind. In diesen Fällen ist der Zuschuss steuerbar. Andernfalls handelt es sich um einen nicht steuerbaren „echten“ Zuschuss (VwGH 27.02.2019, Ro 2018/15/0022).
Die „Garantie“ gegenüber der Gemeinde, einen eigenen Museumsbetrieb auf längere Zeit zu führen, ohne die Verpflichtung, Dienstleistungen im Sinne einer Übernahme der Führung eines Betriebes für die Gemeinde zu erbringen, verschafft der Gemeinde keinen verbrauchsfähigen Nutzen (VwGH 21.9.2016, Ra 2015/13/0050).