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Christian Otto Meier - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

15 Bauträgervertragsgesetz

Rechtsgrundlage für den Erwerb von Rechten an Gebäuden und Wohnungen ist das BTVG (Bundesgesetz, mit dem Regelungen über den Erwerb von Rechten an Gebäuden und Wohnungen von Bauträgern getroffen werden [Bauträgervertragsgesetz – BTVG] und das Wohnungseigentumsgesetz 1975 geändert wird), BGBl I Nr 7/1997 idF BGBl I Nr 159/2013.

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