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Dokument-ID: 859160
14.1 Immobilie als Kaufobjekt
Eintritt in Verträge/Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge
Liegenschaften können durch Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge („assetdeal“) übernommen werden. Überdies ist aber auch die Übernahme von Anteilen an jener Zielgesellschaft (target) möglich, die ihrerseits Eigentümerin der betreffenden Liegenschaft ist („sharedeal“).