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Iman Torabia - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

14.1 Immobilie als Kaufobjekt

Eintritt in Verträge/Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge

Liegenschaften können durch Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge („assetdeal“) übernommen werden. Überdies ist aber auch die Übernahme von Anteilen an jener Zielgesellschaft (target) möglich, die ihrerseits Eigentümerin der betreffenden Liegenschaft ist („sharedeal“).

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