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Dokument-ID: 1233205
10 Ansprüche aufgrund der Verletzung der Regelungen zum Informationszugang
Das IFG regelt lediglich die Durchsetzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Zugang zu Information gem Art 22a Abs 2 und Abs 3 B-VG. Es normiert hingegen nicht, welche Ansprüche der Informationswerber hat, wenn sein Recht auf individuellen Informationszugang nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig erfüllt wird. Mangels spezieller Regelungen greifen daher die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das AHG.