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Dokument-ID: 1232697
2.6 Das Wichtigste im Überblick
- Das IFG enthält keine Verfahrensvorschriften für die Durchführung der Veröffentlichung. Proaktiv informationspflichtige Stellen haben aber dennoch Folgendes zu beachten:
- Die Information von allgemeinem Interesse muss in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise barrierefrei veröffentlicht werden. Einschränkungen durch eine Registrierung, Anmeldung oder ein Erfordernis eines bestimmten Wohnorts, einer bestimmten Staatsbürgerschaft oder eines spezifischen rechtlichen Interesses sind unzulässig. Proaktiv informationspflichtige Stellen müssen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes beachten: Websites und mobile Anwendungen müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden. Dies ist der Fall, wenn sie harmonisierten Normen entsprechen.
- Proaktiv informationspflichtige Stellen müssen vor Durchführung der Veröffentlichung das Vorliegen von Geheimhaltungsgründen prüfen. Liegt ein Geheimhaltungsgrund vor, ist eine Interessenabwägung (harm test und public interest test) durchzuführen. Betrifft die Geheimhaltungspflicht nur einen Teil der Information von allgemeinem Interesse, muss geprüft werden, ob die verbleibende Information veröffentlicht werden kann (ist sie teilbar? Ist eine teilweise Informationserteilung möglich? Wird ein verhältnismäßiger Aufwand überschritten?).
- Die proaktiv informationspflichtigen Stellen müssen Informationen von allgemeinem Interesse unverzüglich veröffentlichen. Das IFG legt keine Frist fest. Ein Zeitraum von einigen Tagen bis wenigen Wochen wird zulässig sein.
- Eine Information von allgemeinem Interesse muss nur solange veröffentlicht bleiben als das allgemeine Interesse besteht. Proaktiv informationspflichtige Stellen müssen dies in regelmäßigen Abständen prüfen und die Information allenfalls löschen. Die Prüfungsintervalle können (zumindest) ein Jahr betragen.
- Proaktiv informationspflichtige Stellen müssen prüfen, ob sie das Informationsregister verwenden müssen, andernfalls sie die Information beispielsweise auf ihrer Website veröffentlichen können.