© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1232718

Marlene Wimmer-Nistelberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.4 Das Wichtigste im Überblick

  • Organe von Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern sind von der proaktiven Informationspflicht ausgenommen. Dies gilt sowohl für den eigenen Wirkungsbereich als auch für den übertragenen Wirkungsbereich.
  • Die Einwohnerschwelle ergibt sich aus dem Ergebnis der letzten Volkszählung.
  • Ausgenommene Gemeindeorgane dürfen Informationen von allgemeinem Interesse jedoch veröffentlichen. Es sprechen gute Gründe für die Annahme, dass sie diesfalls nicht das Informationsregister verwenden müssen.
  • Gemeindeverbände unterliegen unabhängig von ihrer Größe der proaktiven Informationspflicht.
  • Die proaktive Informationspflicht nach dem IFG ist nicht anwendbar, wenn eine allgemeine Zugänglichmachung einer Information durch ein anderes Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Informations- und Geheimhaltungspflichten in unserem Shop! Zum Shop