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Dokument-ID: 1232735
5.7 Das Wichtigste im Überblick
- Das IFG enthält keine Rechtsfolgen für Verstöße gegen die proaktive Informationspflicht. Insbesondere normiert es keine Strafen oder sonstigen Sanktionen für die Verletzung der proaktiven Informationspflicht.
- Der Einzelne hat kein subjektives Recht auf die proaktive Veröffentlichung und kann sie folglich nicht auf dem Rechtsweg durchsetzen.
- Verstöße gegen die proaktive Informationspflicht können neben politischen Konsequenzen insbesondere auch amtshaftungsrechtliche, datenschutzrechtliche, dienstrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.