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Dokument-ID: 1232772
1.3 Das Wichtigste im Überblick
- Die Transparenz von Vergabeverfahren wird durch das IFG weiter ausgebaut.
- Die Anwendbarkeit des BVergG 2018 auf eine geplante Auftragsvergabe bedeutet nicht automatisch, dass auch das IFG darauf anwendbar ist. Es ist daher von öffentlichen Auftraggebern und öffentlichen Sektorenauftraggebern stets zu prüfen, ob die erweiterten Transparenzpflichten nach dem IFG Anwendung finden
- Grds steckt das IFG den Anwendungsbereich enger ab als das BVergG 2018:
- Gemeinden mit unter 5.000 Einwohnern sind von der proaktiven Informationspflicht ausgenommen
- Private Sektorenauftraggeber iSd § 169 BVergG 2018 unterliegen nicht dem IFG
- Meist decken sich aber die Anwendbarkeit des BVerG 2018 und des IFG