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7 Datenschutzrechtliche Aspekte beim Informationszugang auf Antrag nach dem IFG
Datenschutzrechtliche Schnittstellen im Zusammenhang mit dem individuellen Informationszugang nach dem IFG
Eine datenschutzrechtliche Bedeutung kommt der Gewährung des individuellen Informationszugangs nach dem IFG zu, wenn die begehrte Information personenbezogene Daten enthält. Nach Art 4 Z 1 DSGVO sind das alle Angaben, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Da der Informationsbegriff des IFG weiter gefasst ist als jener der DSGVO, ist nicht jede Information datenschutzrelevant. Jede Veröffentlichung personenbezogener Daten stellt jedoch eine Verarbeitung im Sinne der DSGVO dar. • [Fußnote: Vgl Schneider, Informationsfreiheitsgesetz, §§ 4, 5 IFG Rz 27.]