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Neu Dokument-ID: 1233109

Robert Keisler | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.4 Gebührenfreiheit und Kosten

Das IFG normiert eine Befreiung von Gebühren sowie Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben für:

  • Anbringen (Informationsbegehren)
  • Anträge auf Informationserteilung
  • Sonstige Anträge im Verfahren zur Informationserteilung
  • Informationen und
  • Bescheide nach dem IFG • [Fußnote: § 12 IFG.

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