© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1243242

Robert Keisler - Konstantin Kladivko | Praxiswissen | Fachbeitrag

3 Geheimhaltung bei Organwaltern und Personal

Die Informationsfreiheit verpflichtet nur das Organ selbst, nicht jedoch den Organwalter und andere für das Organ tätige Personen. Sie unterliegen in den meisten Fällen nur mehr beschränkten Geheimhaltungspflichten. Exemplarisch ist auf § 46 Abs 1 BDG 1979 zu verweisen. Vergleichbare Regelungen finden sich in zahlreichen anderen Gesetzen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Informations- und Geheimhaltungspflichten in unserem Shop! Zum Shop