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Robert Keisler | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3.2 Gerichtsbarkeit

Der proaktiven Veröffentlichungspflicht unterliegen die Organe der Gerichtsbarkeit. • [Fußnote: Organe der Gerichtsbarkeit bedeutet Einzelrichter und Senate, in deren Bereich die fragliche Information fällt. Das sind:

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