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Bernt Elsner | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4 Gesetzliche Vermutung einer Information von allgemeinem Interesse

Verträge über einem Wert von mindestens EUR 100.000,– sind gem § 2 Abs 2 IFG jedenfalls von allgemeinem Interesse und müssen daher proaktiv veröffentlicht werden.

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