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Dokument-ID: 1233131
3.2 Informationsbegehren gegenüber privaten Informationspflichtigen
Die Anforderungen an ein Informationsbegehren gegenüber einem privaten Informationspflichtigen sind formaler. • [Fußnote: Koppensteiner/Lehne/Lehofer, IFG § 13 Rz 10.] Dies folgt nach den Gesetzesmaterialien aus dem Umstand, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass private Informationspflichtige über dasselbe prozedurale Wissen im Umgang mit Rechtsfolgen auslösenden Anträgen verfügen wie staatliche Stellen. • [Fußnote: AB 2420 BlgNR 27.GP 25; zur Frage der sinngemäßen Anwendung des AVG für private Informationspflichtige siehe Kapitel „Verfahren“.]