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Andreas Lichtenberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2 Public interest test

Einführung

Der „public interest test“ stellt das Gegenstück zum bereits erörterten „harm test“ dar. Während der „harm test“ die negativen Auswirkungen und damit die Argumente gegen eine Informationserteilung zu ermitteln versucht, dient der „public interest test“ dazu, Argumente für eine Weitergabe bzw Erteilung der Information zu finden. Relevante Argumente für die Weitergabe der Information sind in diesem Rahmen (überwiegende) öffentliche Interessen.

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