© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1232979

Andreas Lichtenberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.4 Rechte am geistigen Eigentum vs Informationsfreiheit

Einführung

Die Wahrung der Rechte am geistigen Eigentum betroffener Personen ist einer der von § 6 Abs 1 Z 7 IFG konkret aufgelisteten Geheimhaltungsgründe. Davon sind beispielsweise Markenrechte, Patentrechte oder Urheberrechte erfasst, wobei den Urheberrechten in diesem Kontext wohl die größte Bedeutung zukommen wird. • [Fußnote: Schneider, Informationsfreiheitsgesetz, § 6 IFG Rz 56; vgl N. Raschauer, Der Anspruch auf Umweltinformation in Hauer Umweltinformationsrecht zwischen Anspruch und Wirklichkeit (2010) 47 (69 FN 113). Bei einer dahingehenden Interessenabwägung sind dementsprechend insbesondere Werke der Literatur (§ 2 UrhG), Werke der bildenden Künste (§ 3 UrhG), Werke der Filmkunst (§ 4 UrhG), Sammelwerke (§ 6 UrhG), Computerprogramme (§ 40a UrhG) sowie Datenbanken (§ 40f UrhG) zu berücksichtigen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Informations- und Geheimhaltungspflichten in unserem Shop! Zum Shop