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2.6 Rechtsauskünfte
In der Praxis wichtig ist die Frage, ob Rechtsauskünfte unter den Informationsbegriff fallen. Nach der Rechtsprechung zur Auskunftspflicht war Auskunft über Rechtsvorschriften, jedoch nicht über die rechtliche Beurteilung eines konkreten Sachverhalts zu geben. • [Fußnote: VwSlg 17.869 A/2010.] Im Ergebnis bleibt es bei dieser Unterscheidung auch nach dem IFG. Rechtsvorschriften, deren Anwendung in den Wirkungs-, Geschäfts- bzw Tätigkeitbereich der informationspflichtigen Stelle fallen, sind zugleich Informationen. • [Fußnote: Miernicki, Informationsfreiheitsgesetz, § 2 IFG K17.] Hingegen ist die rechtliche Beurteilung eines Sachverhalts solange keine Information, als darüber noch keine Aufzeichnungen vorliegen, weil diesfalls die Information (noch) nicht vorhanden und verfügbar ist.