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Robert Keisler | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.1.1 Informationsverweigerungsbescheid

Wird der Zugang zur Information nicht gewährt, ist auf schriftlichen Antrag des Informationswerbers vom informationspflichtigen Organ ein Bescheid zu erlassen (§ 11 Abs 1 IFG).

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