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Robert Keisler - Konstantin Kladivko | Praxiswissen | Fachbeitrag

5 Rechtsfolgen bei der Verletzung von Geheimhaltungspflichten

Bei der Verletzung der Geheimhaltungspflichten drohen unterschiedliche Rechtsfolgen. Neben einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit (dazu unter „Gerichtliches Strafrecht“) sehen Materiengesetze zum Teil auch Verwaltungsstrafen (dazu unter „Verwaltungsstrafrecht“) und sonstige Rechtsfolgen vor (dazu unter „Sonstige Rechtsfolgen“). Diese Rechtsfolgen werden im Folgenden überblicksmäßig dargestellt.

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