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6.2 Transparenzpflichten der EU-Kommission
Im Vergleich zu den Transparenzpflichten, die gegenüber den Mitgliedstaaten gelten, sind die Veröffentlichungspflichten der EU-Kommission eingeschränkt. Die Kommission veröffentlicht jährlich Berichte zur Wettbewerbspolitik • [Fußnote: Annual reports - Competition Policy - European Commission (zuletzt aufgerufen am 11.11.2025).] und zuPressemitteilungen. • [Fußnote: Press corner | European Commission (zuletzt aufgerufen am 11.11.2025).] Ergänzend dazu können Dritte Einträge im digitalen Beihilfenregister • [Fußnote: Competition case search (zuletzt aufgerufen am 11.11.2025).] und über Strate Aid Transparency Public Search Informationen zu verschiedenen Beihilfen abrufen (AGVO, Einzelbeihilfen • [Fußnote: State Aid Transparency Public Search (zuletzt aufgerufen am 11.11.2025).] etc). Die beiden zuletzt angeführten Datenbanken sind bei der EU-Kommission angesiedelt. Die veröffentlichten Informationen zu AGVO-Förderungen werden jedoch von den fördergewährenden Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt, sodass die materielle Verpflichtung nicht bei der EU-Kommission liegt.