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Dokument-ID: 1233208
10.1.2 Unterbleiben der Informationsgewährung
Amtshaftungsansprüche können auch dann entstehen, wenn der Zugang zur begehrten Information nicht bzw nicht rechtzeitig gewährt wird. • [Fußnote: Miernicki, Informationsfreiheitsgesetz, § 9 IFG K29.] Hier sind zwei Gründe denkbar: