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Neu Dokument-ID: 1233145

Robert Keisler | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.4.1 Veröffentlichte Information

Die Verweisung ist zulässig, wenn die begehrte Information bereits veröffentlicht wurde. Dies betrifft alle nach § 4 IFG veröffentliche Informationen, sohin alle Informationen, die von den dazu verpflichteten Stellen proaktiv veröffentlicht worden sind. • [Fußnote: AB 2420 BlgNR 27.GP 22. Auf die proaktive Veröffentlichungspflicht kommt es dabei nicht an. Freiwillig veröffentlichte Informationen sind ebenso erfasst, beispielsweise von Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern. Auch andere Formen der Veröffentlichung sind erfasst, etwa parlamentarische Anfragen. • [Fußnote: Miernicki, Informationsfreiheitsgesetz, § 9 IFG K9.

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