© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1233148
7 Verweigerung des Informationszugangs
Das IFG nennt ausdrücklich folgende Gründe, weshalb der Zugang zur begehrten Information nicht zu gewähren ist:
- Geheimhaltung (§ 6 Abs 1 IFG)
- Unmöglichkeit der teilweisen Informationsgewährung (§ 9 Abs 2 IFG)
- Unverhältnismäßiger Aufwand der teilweisen Informationsgewährung (§ 9 Abs 2 IFG)
- Wesentliche und unverhältnismäßige Beeinträchtigung der sonstigen Tätigkeiten (§ 9 Abs 3 IFG)
- Offenbar missbräuchliches Informationsbegehren (§ 9 Abs 3 IFG)