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Neu Dokument-ID: 922598

Barbara Pogacar - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.1 Anwendbare Prozessgesetze und Verfahrensregelungen

Gem § 252 IO sind, soweit die IO nichts anderes vorsieht, auf das Verfahren hilfsweise die JN, die ZPO und ihre Einführungsgesetze anzuwenden. Eine analoge Anwendung des AußStrG kommt daher grundsätzlich nicht in Betracht. Einzelne Ausnahmen von der subsidiären Heranziehung der Bestimmungen der ZPO und JN sind in den §§ 257 ff IO vorgesehen.

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