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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.1.5 Anfechtungsbefugnis – anhängige Rechtsstreitigkeiten

Anfechtungsmonopol des Insolvenzverwalters

Während des Insolvenzverfahrens steht das Anfechtungsrecht ausschließlich der Insolvenzmasse zu; • [Fußnote: OGH 3.11.1981, 5 Ob 575/81.]  der Insolvenzverwalter hat das Anfechtungsmonopol. • [Fußnote: OGH 11.6.2008, 3 Ob 25/08k.]  Das Anfechtungsmonopol des Insolvenzverwalters gem § 37 IO bedeutet, dass während des Insolvenzverfahrens kein Insolvenzgläubiger eine Anfechtung geltend machen kann, auch wenn sie ein Insolvenzgläubiger schon vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhoben hat. § 37 IO soll das Zuvorkommen eines anfechtenden Einzelgläubigers zwecks Gleichbehandlung der Insolvenzgläubiger verhindern. • [Fußnote: OGH 11.6.2008, 3 Ob 25/08k.]  Nur hinsichtlich des insolvenzfreien Vermögens steht die Einzelanfechtung auch während der Insolvenz jedem einzelnen Gläubiger zu. • [Fußnote: Petschek/Reimer/Schiemer, Insolvenzrecht 422.] 

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