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Barbara Pogacar - FORUM Media (azo) | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2.1 Auswahl und Pflichten des Insolvenzverwalters

Auswahl des Insolvenzverwalters

Der vom Insolvenzgericht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestellte Insolvenzverwalter ist für die praktische Durchführung des Insolvenzverfahrens verantwortlich. Das Insolvenzgericht hat eine für den Einzelfall geeignete Person als Insolvenzverwalter auszuwählen, die eine zügige Durchführung des Verfahrens gewährleistet. Zum Insolvenzverwalter kann gem § 80 Abs 5 IO auch eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft bestellt werden. Sie hat dem Gericht bekanntzugeben, wer sie bei Ausübung der Insolvenzverwaltung vertritt.

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