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Dokument-ID: 1281816
7.3.2 Exkurs: Steuerberechnung und Steuerfestsetzung für Sanierungsgewinne
Entstehung und Erfassung von Sanierungsgewinnen
Unternehmensrechtlich entsteht ein Sanierungsgewinn mit der Rechtskraft des den Sanierungsplan bestätigenden Beschlusses. Dieser wird als sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst. Der Sanierungsgewinnbetrags ist als Eventualverbindlichkeit anzugeben, soweit dieser auf noch nicht erfüllte Quotenzahlungen entfällt.