© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
9.1.13 Folge des Verlusts der beim Abruf vorzulegenden Original-Bankgarantie
Die formelle Garantiestrenge gilt nach entsprechender Interessenabwägung zugunsten des Begünstigten dann nicht uneingeschränkt, wenn die exakte Erfüllung der Garantiebedingungen an Umständen scheitert, die vom Begünstigten weder beeinflusst wurden noch zu beeinflussen waren, wenn die Hindernisse also nicht seiner Sphäre zuzurechnen sind. Trifft Letzteres hingegen zu, hat der Begünstigte die Anspruchsvoraussetzungen grundsätzlich genau zu erfüllen. Der Verlust einer, dem Begünstigten nachweislich zugegangenen Bankgarantie, ist dem Begünstigten zuzurechnen. • [Fußnote: OGH 30.6.2010, 7 Ob 232/09g.]