© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 638220

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.16.3 Frist für die Geltendmachung

Gem § 43 Abs 2 IO muss die Anfechtung durch Klage bei sonstigem Erlöschen des Anspruchs binnen Jahresfrist nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden. Es handelt sich dabei um eine materriell-rechtliche Ausschlussfrist, deren Ablauf von Amtswegen zu berücksichtigen ist. • [Fußnote: SZ 45/80.]  Wird die Anfechtungsklage zu spät erhoben, ist diese daher abzuweisen. Eine Verlängerung der Frist des § 43 Abs 2 IO ist nicht vorgesehen. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ausgeschlossen. Mit Ablauf der Frist erlischt der Anfechtungsanspruch. • [Fußnote: OGH 22.03.1984, RdW 1985, 43.] 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop