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Dokument-ID: 1174949
1.2.2 Gesicherte Ansprüche
Sachlicher Geltungsbereich des IESG
Das Insolvenz-Entgelt umfasst:
- Laufende Entgelte (Löhne, Gehälter, Überstundenzahlungen etc)
- Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
- Allfällige Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung
- Abfertigung (alt)
- Schadenersatzansprüche (gegen den Arbeitgeber)
- Sonstige aus dem Arbeitsverhältnis stammende Ansprüche (zB Spesen, Diäten, Prämien, Kilometergelder, Hinterbliebenenpensionen, Sozialplanleistungen) sowie
- Die zur Rechtsverfolgung dieser Ansprüche gegen den Arbeitgeber notwendigen Kosten (zB Prozesskosten, Exekutionskosten)