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1.2 Gesicherte arbeitsrechtliche Ansprüche iSd IESG
Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist und daher keine Löhne oder Gehälter mehr zahlen kann, erhalten die Beschäftigten (auf Antrag) das „Insolvenz-Entgelt“ aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). Somit ist sichergestellt, dass Arbeitnehmer nicht um ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche „umfallen“. Die Ansprüche der Arbeitnehmer werden vom (in Rechtsform einer GmbH eingerichteten) Insolvenz-Entgelt-Fonds befriedigt, der wiederaus aus einem Zuschlag zu dem vom Arbeitgeber zu entrichtenden Anteil des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung finanziert wird (§ 12 IESG).