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Dokument-ID: 1110377
2.1 Beendigung von Bestandverträgen in der Insolvenz
Ausschließliches Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters
Ist der Schuldner Mieter/Pächter einer Sache, also „Bestandnehmer“ iSd § 23 IO, so kann gem § 23 IO ausschließlich der Insolvenzverwalter und nicht auch der Vermieter/Verpächter, unbeschadet des Anspruchs auf Ersatz des dadurch verursachten Schadens, den Vertrag unter Einhaltung der gesetzlichen oder der zulässigerweise vereinbarten kürzeren Kündigungsfrist kündigen.