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1.1.8 Insolvenzrechtliche Qualifizierung von Arbeitnehmeransprüchen
Insolvenz- und Masseforderungen
Unterschieden wird zwischen Insolvenz- und Masseforderungen. Ob jemand Insolvenz- oder Massegläubiger ist, spielt vor allem wegen der fast immer unterschiedlichen Befriedigungsquote eine große Rolle: Insolvenzforderungen werden in der Regel lediglich mit einer einstelligen Quote bedient, während Masseforderungen grundsätzlich in voller Höhe vorab aus der Insolvenzmasse befriedigt werden. Daneben sind Insolvenz- und Masseforderungen auch auf verschiedene Weise geltend zu machen. Die Unterscheidung ist im Insolvenzverfahren nicht immer einfach. Maßgeblich für die Einordnung ist grundsätzlich die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. In einigen Ausnahmefällen kann dies aber auch die Stellung des Insolvenzantrages sein.