© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 922089
5.2.1 Auswahl und Pflichten des Insolvenzverwalters
Auswahl des Insolvenzverwalters
Der vom Insolvenzgericht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestellte Insolvenzverwalter ist für die praktische Durchführung des Insolvenzverfahrens verantwortlich. Das Insolvenzgericht hat eine für den Einzelfall geeignete Person als Insolvenzverwalter auszuwählen, die eine zügige Durchführung des Verfahrens gewährleistet. Zum Insolvenzverwalter kann gem § 80 Abs 5 IO auch eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft bestellt werden. Sie hat dem Gericht bekanntzugeben, wer sie bei Ausübung der Insolvenzverwaltung vertritt.