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Dokument-ID: 922283
5.3.5 Massegläubiger
Masseforderungen
Masseforderungen, sind Forderungen, die in der Regel erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen und einen Anspruch auf vollständige und sofortige Befriedigung aus der Insolvenzmasse begründen. Dieser Befriedigungsanspruch der Massegläubiger besteht bei Fälligkeit und vor den Ansprüchen der Insolvenzgläubiger.